NEUER KOOPERATIONSPARTNER

WIR ERWEITERN UNSER PRODUKTPORTFOLIO

Außergewöhnliche Zeiten verlangen starke Kooperationspartner.  Um auch weiterhin bestmöglich für Sie als Kunden da zu sein, haben wir unser Sortiment mit dem namhaften Sitzmöbelhersteller W. Schillig erweitert. Auf eine jahrzehntelange Tradition mit höchstem Sitzkomfort sowie hoher Entwicklungskompetenz in den Bereichen Leder- und Stoffverarbeitung kann das inhabergeführte Unternehmen zurückblicken. Durch internationale Produktionsstandorte und eine große Produktpalette, welche das Wohnzimmer, Esszimmer sowie den Office- und Hospitality Bereich umfassen, sind wir zukünftig nun breiter aufgestellt und können Ihre Wünsche und Ideen noch besser realisieren.

Als zusätzlichen Mehrwert bietet W. Schillig auch im Objektbereich hohe Kompetenz bei Brandschutzmöbeln. Die Devise ist klar – sicher und schick. Damit alle Anforderungen für Ihr Gebäude die strengen Brandschutzrichtlinien erfüllen, bietet W. Schillig Bezugsstoffe und Möbel für höchste Standards und darüber hinaus an.

Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit und bieten Ihnen gerne die komplette Serie der W. Schillig-Gruppe an. Durch eine moderne Produktkonfiguration auf deren Homepage können Sie Ihr Wunschprodukt bereits im Vorfeld definieren und per AR-Technik in Ihre eigenen vier Wände stellen. Um noch mehr spannende Inspirationen zu bekommen, besuchen Sie doch den virtuellen 3D-Rundgang und lassen sich begeistern.

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      WIR FREUEN UNS ÜBER IHRE NACHRICHT

         

         

        as Büro- und Objekteinrichtung GmbH

          An der Lach 3 I 86720 Nördlingen

          0 90 81 – 2 75 33 -0

        Öffnungszeiten
        Mo – Fr   8 – 12 Uhr
        13 – 17 Uhr
        oder nach Vereinbarung

        2021-04-15T14:14:41+02:00

        ARBEITSPLATZGESTALTUNG

        UNSERE EMPFEHLUNG FÜR IHR HOMEOFFICE

        Für viele von uns ist es seit Monaten gängiger Alltag – das Homeoffice. Als Tätigkeitsform des mobilen Arbeitens unterliegt dieses dem Arbeitsschutzgesetz. Zur Unterstützung der Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen veröffentlichte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im August 2020 Empfehlungen für die Gestaltung von Homeoffice-Arbeitsplätzen. Detaillierte Hinweise finden Sie dazu unter dem Titel „Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“. Diese Empfehlungen dienen der besseren Orientierung.

        Um Ihnen die drei verschiedenen Kategorien näher zu bringen, haben wir Ihnen diese detailliert anhand verschiedener Raumkonzepte (siehe Bilder unten) dargestellt, durch welche Sie sich informieren und inspirieren lassen können. Natürlich gilt auch bei den aufgeführten Mindestanforderungen der Grundsatz: je mehr desto besser. Aus diesem Grund weist die DGUV darauf hin, dass die Kategorien MINIMAL UND FUNKTIONAL unter Nutzung eines Bürodrehstuhls sinnvoll sind. Dasselbe gilt auch bei höhenverstellbaren Tischen, welche einen Wechsel zwischen Sitzen und Stehen zulassen.

        TECHNISCHE AUSSTATTUNG

        Zur technischen Ausstattung der Homeoffice-Arbeitsplätze gibt die DGUV-Handlungshilfe nachfolgende Empfehlungen:

        Smartphones oder Tablets sollten ausschließlich für kurzzeitige Tätigkeiten wie E-Mails lesen/beantworten oder für kleinere Recherchen im Internet genutzt werden. Ohne zusätzliche Tastatur, Maus oder Bildschirm sollten Notebooks für stundenweises Arbeiten, zum Beispiel nach Außendiensttätigkeiten, genutzt werden. Bei längerem Arbeiten sollte ein größeres Display (mind. 15“ Bildschirmdiagonale) verfügbar sein sowie eine zusätzliche Tastatur und Maus. Um bestmöglich Arbeiten zu können, sollte wo immer möglich ein separater Bildschirm genutzt werden. Im Fall von Telearbeit ist er obligatorisch.

        BELEUCHTUNG

        Wenn es um die Beleuchtung geht, gelten auch bei heimischen Arbeitsplätzen dieselben Beleuchtungs Anforderungen wie beim Büroarbeitsplatz. Oberflächen müssen frei von störenden Reflexionen sein und eine Blendung muss vermieden werden. Ebenfalls muss eine Mindestanforderung der Lichtstärke von 500 Lux erreichbar sein. Falls die Anforderung bei der aktuellen Raumbeleuchtung nicht möglich ist, kann hierzu zum Beispiel eine Steh- oder Tischleuchte aufgestellt werden. Auch Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen sollten im Homeoffice gegeben sein.

        NEUE HOMEOFFICE VERORDNUNG AB 27.01.2021

        Seit dem 27.01.2021 sind Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob Arbeit von zu Hause möglich ist. Nur bei zwingend betrieblichen Gründen soll es Ausnahmen geben. Diese neue Verordnung soll vorerst bis zum 15. März gültig sein.

        Text-Quellen:

        IBA (Industrieverband Büro und Arbeitswelten): „DGUV Handlungshilfe“ Arbeitsplatzgestaltung

        WDR: Homeoffice-Pflicht: Das ist ab heut zu beachten

        Gestaltungskonzept: Homeoffice

        Ihnen gefallen unsere Inspirationen und Sie möchten diese virtuell erleben? Dann sind Sie nur noch einen Klick davon entfernt! Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.

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              13 – 17 Uhr
              oder nach Vereinbarung

              2021-02-01T16:01:15+01:00

              HOCHSCHULE AALEN

              NEUER OUTDOORBEREICH FÜR STUDENTEN

              Wir freuen uns, Ihnen heute unser schönes Outdoor-Projekt vorstellen zu dürfen. In enger Zusammenarbeit mit der Hochschule Aalen wurde moderne und wetterbeständige Möblierung gesucht, welche sich optisch in das neue ZiMATE Forschungsgebäude integriert. Die farbenfrohe Auswahl, inspiriert vom entspannten Blau des Himmels bis zum warmen Gelb der Sonne, soll das Wohlbefinden der Studierenden steigern. Lose Sitzpolster steigern den bereits vorhandenen Sitzkomfort noch weiter.

              Fotos: as Büro + Objekteinrichtung GmbH

              Unser Leistungsspektrum im Rahmen des Projekts:

              • Unterstützung bei der Produktauswahl
              • Gestaltungsplanung
              • Bemusterung
              • Liefer- / Montageleistung

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                    Mo – Fr   8 – 12 Uhr
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                    2022-03-09T14:02:01+01:00
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