UNSERE EMPFEHLUNG FÜR IHR HOMEOFFICE

Für viele von uns ist es seit Monaten gängiger Alltag – das Homeoffice. Als Tätigkeitsform des mobilen Arbeitens unterliegt dieses dem Arbeitsschutzgesetz. Zur Unterstützung der Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen veröffentlichte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im August 2020 Empfehlungen für die Gestaltung von Homeoffice-Arbeitsplätzen. Detaillierte Hinweise finden Sie dazu unter dem Titel „Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“. Diese Empfehlungen dienen der besseren Orientierung.

Um Ihnen die drei verschiedenen Kategorien näher zu bringen, haben wir Ihnen diese detailliert anhand verschiedener Raumkonzepte (siehe Bilder unten) dargestellt, durch welche Sie sich informieren und inspirieren lassen können. Natürlich gilt auch bei den aufgeführten Mindestanforderungen der Grundsatz: je mehr desto besser. Aus diesem Grund weist die DGUV darauf hin, dass die Kategorien MINIMAL UND FUNKTIONAL unter Nutzung eines Bürodrehstuhls sinnvoll sind. Dasselbe gilt auch bei höhenverstellbaren Tischen, welche einen Wechsel zwischen Sitzen und Stehen zulassen.

TECHNISCHE AUSSTATTUNG

Zur technischen Ausstattung der Homeoffice-Arbeitsplätze gibt die DGUV-Handlungshilfe nachfolgende Empfehlungen:

Smartphones oder Tablets sollten ausschließlich für kurzzeitige Tätigkeiten wie E-Mails lesen/beantworten oder für kleinere Recherchen im Internet genutzt werden. Ohne zusätzliche Tastatur, Maus oder Bildschirm sollten Notebooks für stundenweises Arbeiten, zum Beispiel nach Außendiensttätigkeiten, genutzt werden. Bei längerem Arbeiten sollte ein größeres Display (mind. 15“ Bildschirmdiagonale) verfügbar sein sowie eine zusätzliche Tastatur und Maus. Um bestmöglich Arbeiten zu können, sollte wo immer möglich ein separater Bildschirm genutzt werden. Im Fall von Telearbeit ist er obligatorisch.

BELEUCHTUNG

Wenn es um die Beleuchtung geht, gelten auch bei heimischen Arbeitsplätzen dieselben Beleuchtungs Anforderungen wie beim Büroarbeitsplatz. Oberflächen müssen frei von störenden Reflexionen sein und eine Blendung muss vermieden werden. Ebenfalls muss eine Mindestanforderung der Lichtstärke von 500 Lux erreichbar sein. Falls die Anforderung bei der aktuellen Raumbeleuchtung nicht möglich ist, kann hierzu zum Beispiel eine Steh- oder Tischleuchte aufgestellt werden. Auch Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen sollten im Homeoffice gegeben sein.

NEUE HOMEOFFICE VERORDNUNG AB 27.01.2021

Seit dem 27.01.2021 sind Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob Arbeit von zu Hause möglich ist. Nur bei zwingend betrieblichen Gründen soll es Ausnahmen geben. Diese neue Verordnung soll vorerst bis zum 15. März gültig sein.

Text-Quellen:

IBA (Industrieverband Büro und Arbeitswelten): „DGUV Handlungshilfe“ Arbeitsplatzgestaltung

WDR: Homeoffice-Pflicht: Das ist ab heut zu beachten

Gestaltungskonzept: Homeoffice

Ihnen gefallen unsere Inspirationen und Sie möchten diese virtuell erleben? Dann sind Sie nur noch einen Klick davon entfernt! Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.

BLEIBEN SIE AUF DEM LAUFENDEN

Sie wollen Wissenswertes und Aktuelles rund um unsere Arbeitswelten erfahren? Dann tragen Sie sich einfach hier für unseren Newsletter ein.

    BLEIBEN SIE AUF
    DEM LAUFENDEN

    Sie wollen Wissenswertes und Aktuelles rund um unsere Arbeitswelten erfahren? Dann tragen Sie sich einfach hier für unseren Newsletter ein.

      WIR FREUEN UNS ÜBER IHRE NACHRICHT

         

         

        as Büro- und Objekteinrichtung GmbH

          An der Lach 3 I 86720 Nördlingen

          0 90 81 – 2 75 33 -0

        Öffnungszeiten
        Mo – Fr   8 – 12 Uhr
        13 – 17 Uhr
        oder nach Vereinbarung